Neue Regelungen für Energieausweise ab Mai 2021:
Unsere Empfehlung:
Verknüpfen Sie Erstellung eines Energieausweises mit einer Vor-Ort-Energieberatung, an deren Ende ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) steht! Die Beratung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aktuell mit 80 % gefördert, sodass Sie am Ende nur wenige hundert Euro für Energieausweis und Sanierungsfahrplan selbst zu tragen haben.
Für jede Sanierungsmaßnahme auf Basis des iSFP gewährt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen Zusatzbonus in Höhe von fünf Prozent der Kosten zusätzlich zur normalen Förderung.
Jetzt Beratungstermin vereinbaren, Kombinationsmöglichkeit nutzen und Förderbonus sichern!
Der Energieausweis
dokumentiert den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes und enthält ggf. Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigen-schaften
Seit Einführung der EnEV 2014
verpflichtend bei Verkauf oder Vermietung vorzulegen sowie Pflicht zu Erstellung für jedes neu errichtete Gebäude
Gültigkeit
in der Regel 10 Jahre ab Ausstellungsdatum
Beurteilung des Energieverbrauchs auf Basis der Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre, natürlich abhängig vom individuellen Heiz- und Nutzungsverhalten der Bewohner und eventuellen Leerständen.
Rechnerische Bestimmung der Kennwerte für den Energiebedarf auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen, den technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter standardisierten Rahmenbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten und Raumtemperatur).
Der Energieausweis soll einen Vergleich der energetischen Qualität von Gebäuden in Deutschland ermöglichen, erlaubt jedoch keinen unmittelbaren Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Energieverbrauch und die Energiekosten.