Der Energieausweis für Ihre Immobilie

Neue Regelungen für Energieausweise ab Mai 2021:

  • Künftig muss in Energieausweise von bestehenden Wohngebäuden die Höhe der Treibhausgas-Emissionen aufgenommen werden.
  • Auch für die Erstellung von Verbrauchsausweisen sind nun detaillierte Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes zu machen.
  • Neue gesetzliche Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz, welches am 1. November 2020 in Kraft getreten ist
    (zuvor: Energieeinsparverordnung EnEV).

Unsere Empfehlung:

Verknüpfen Sie Erstellung eines Energieausweises mit einer Vor-Ort-Energieberatung, an deren Ende ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) steht! Die Beratung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aktuell mit 80 % gefördert, sodass Sie am Ende nur wenige hundert Euro für Energieausweis und Sanierungsfahrplan selbst zu tragen haben.

 

Für jede Sanierungsmaßnahme auf Basis des iSFP gewährt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen Zusatzbonus in Höhe von fünf Prozent der Kosten zusätzlich zur normalen Förderung.

 

Jetzt Beratungstermin vereinbaren, Kombinationsmöglichkeit nutzen und Förderbonus sichern!


Der Energieausweis

dokumentiert den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes und enthält ggf. Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigen-schaften

 

Seit Einführung der EnEV 2014

verpflichtend bei Verkauf oder Vermietung vorzulegen sowie Pflicht zu Erstellung für jedes neu errichtete Gebäude

 

Gültigkeit

in der Regel 10 Jahre ab Ausstellungsdatum

Energieausweis Verbrauchsausweis Bedarfsausweis von Rieg + Partner

Verbrauchsausweis

Beurteilung des Energieverbrauchs auf Basis der Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre, natürlich abhängig vom individuellen Heiz- und Nutzungsverhalten der Bewohner und eventuellen Leerständen.

Bedarfsausweis

Rechnerische Bestimmung der Kennwerte für den Energiebedarf auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen, den technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter standardisierten Rahmenbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten und Raumtemperatur).

Aussagekraft

Der Energieausweis soll einen Vergleich der energetischen Qualität von Gebäuden in Deutschland ermöglichen, erlaubt jedoch keinen unmittelbaren Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Energieverbrauch und die Energiekosten.



Lassen Sie sich jetzt zum Energieausweis für Ihre Immobilie beraten -     Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

So finden Sie uns:

Unser Büro finden Sie im Herzen von Schwäbisch Gmünd, gegenüber vom Königsturm. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir uns auch genügend Zeit für Ihr Anliegen einplanen können. Wir freuen uns auf Sie!

 

 

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Rieg + Partner

Sachverständige für Immobilienbewertung und Gebäudeenergieberatung

mobil: (01577) 3 25 45 75

mail: rieg@rieg-partner.de