Neu in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
Wurde bereits ein im Förderprogramm "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude" geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, und ist die energetische Sanierungsmaßnahme, für die eine Förderung beantragt wird, Bestandteil dieses Sanierungsfahrplans, so erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus).
(siehe: FAQ zur Bundesförderung für effizinte Gebäude (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie).
Der Sanierungsfahrplan ist somit die ideale Basis für die energetische Sanierung Ihrer Immobilie - Lassen Sie sich hierzu unverbindlich von uns beraten!
Der Sanierungsfahrplan
enthält Empfehlungen für Maßnahmen am Gebäude - ausgehend von dessen Ist-Zustand
Die Maßnahmenempfehlungen
berücksichtigen die individuellen Gegeben-heiten des Gebäudes, die zu erwartenden Kosten der Maßnahmen und die voraus-sichtliche Energieeinsparung
Vor-Ort-Begehung
zur Aufnahme und Analyse des Ist-Zustands des Gebäudes
Erarbeitung eines Konzepts zur ener-getischen Sanierung eines Gebäudes, entweder als Gesamtmaßnahme oder in einzelnen Schritten als Grundlage für die energetische Sanierung.
Die Maßnahmen orientieren sich an dem langfristigen Ziel eines nahezu klima-neutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2050.
Die Erstellung eines gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aktuell mit 80 % gefördert, die Abwicklung erfolgt über uns als Ihr Energieberater.
Bei Erneuerung der Heizungsanlage müssen seit 1. Juli 2015 15 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien erzeugt oder entsprechende Ersatzmaßnahmen ergriffen werden.
Der Sanierungsfahrplan wird bei Wohn-gebäuden als Teilerfüllungsoption zu einem Drittel anerkannt.