Kostenlose Pflichtberatung nach GEG

Im November 2020 trat das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude, kurz Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft und das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst.

 

Neben der Zusammenführung der Vorschriften für den Gebäudeenergiebereich sieht das Gesetz auch neue Pflichten für Hauseigentümer vor:

 

Beim Hauskauf

Sobald Sie ein Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kaufen, müssen Sie ein Informationsgespräch mit einem entsprechend qualifizierten Energieberater führen. In § 80 (4) S. 6 des GEG heißt es hierzu:

 

"Im Falle des Verkaufs eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen hat der Käufer nach Übergabe des Energieausweises ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis mit einer nach § 88 zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird."

 

 

Bei einer Sanierung

Wenn Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus so umfangreich sanieren, dass hierfür Berechnungen für das gesamte Gebäude durchgeführt werden, müssen Sie mit einem qualifizierten Energieberater sprechen. In § 48 S. 3 des GEG ist zu lesen:

 

"Nimmt der Eigentümer eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen Änderungen im Sinne der Sätze 1 und 2 an dem Gebäude vor und werden unter Anwendung des § 50 Absatz 1 und 2 für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 50 Absatz 3 durchgeführt, hat der Eigentümer vor Beauftragung der Planungsleistungen ein informatorisches Beratungsgespräch mit einer nach § 88 zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird."

 

 

Kontaktieren Sie uns - als qualifizierte GIH-Energieberater bieten wir diese gesetzlich vorgeschriebene Beratung kostenlos an.

So finden Sie uns:

Unser Büro finden Sie im Herzen von Schwäbisch Gmünd, gegenüber vom Königsturm. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir uns auch genügend Zeit für Ihr Anliegen einplanen können. Wir freuen uns auf Sie!

 

 

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